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1. Antrag an das Ministerium,
unterzeichnet vom offiziellen Vertreter des
Unternehmens oder der Körperschaft, die den
Antragsteller beschäftigt. Die Unterschrift muss
von einem costaricanischen Konsul oder dem Beamten, dem
der Antrag vorgelegt werden soll, beglaubigt werden.
Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:
a) Begründung des
Anspruches, in der der Antrag und die Tätigkeiten,
die der Ausländer im Land verrichten wird,
dargelegt werden.
b) Daten des offiziellen
Vertreters der Firma, der Institution oder der Person,
die beabsichtigt den Wissenschaftler zu
beschäftigen:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf oder Amt
Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San
José oder ein vom Ministerium bestimmtes
elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt
ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Daten des Wissenschaftlers,
der den Aufenthalt beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf oder Amt
Adresse in Costa
Rica
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
Position, die der
Ausländer in der Firma oder der Körperschaft
einnehmen wird, bestätigt durch eine Bescheinigung
eines offiziellen Vertreters, in der die Position und
das Gehalt des Ausländers aufgeführt sind.
2. Bescheinigung über die
Rechtsfähigkeit des Unternehmens oder der
Körperschaft, die das Einkommen
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des Ausländers zahlt, es sollten
die Registrierungsdaten, die gesetzliche Vertretung und die
Dauer der Rechtsgültigkeit der Firma angegeben werden,
das Ausstellungsdatum des Dokumentes sollte nicht mehr als
drei Monate zurückliegen.
3. Original und Fotokopie oder
eine vom Notar beglaubigte Kopie des Personalausweises
oder der Aufenthaltserlaubnis des offiziellen
Vertreters des Unternehmens oder der Körperschaft,
die den Ausländer anstellen will. Wenn der besagte
Vertreter normalerweise nicht im Land wohnhaft ist,
muss eine vom Notar beglaubigte Kopie des Reisepasses
vorgelegt werden.
4. Bescheinigung eines
zuständigen Buchprüfers, in der die
Kreditwürdigkeit des Antragstellers dargelegt
wird; sie sollte auf der finanziellen Lage des
Veranlagungszeitraumes vor der Einreichung im
Ministerium beruhen und aus ihr sollte hervorgehen,
dass die finanzielle Situation des Unternehmens und des
Projektes die Arbeitskosten abdecken.
5. Bericht des Ministeriums
für Arbeit und soziale Sicherheit, aus dem
hervorgeht, dass der Ausländer nach Artikel 76 und
259 des Gesetzes keine öffentlichen Arbeiten im
Land ausführen wird. Dafür muss das
Unternehmen einen entsprechenden Bericht gemäss
den Verfahren, Bedingungen und Voraussetzungen des
Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit
vorlegen. In diesen Fällen sollte die Funktion des
Wissenschaftlers vor dem Ministerium erläutert
werden.
6. Geburtsurkunde des
Wissenschaftlers, in der die Namen der Eltern
aufgeführt sind.
7. Führungszeugnis aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
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8. Beglaubigte Kopie des Reisepasses
des Antragstellers.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit erhalten, um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, in
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
9. Drei aktuelle Passfotos
10. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
11. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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