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1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben vom Ausländer, der die
Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Falls die
Formalitäten aus dem Ausland geregelt werden, muss
der Antrag von einem costaricanischen Konsul, einem
zuständigen Beamten oder einem offiziellen Notar
beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende
Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Folgende Angaben zum
Ausländer, der den Aufenthalt beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
Adresse in Costa
Rica
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Nationalität der Eltern
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirk von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Falls die Formalitäten
aus dem Ausland geregelt werden, kann in dem Konsulat,
dem die Einreisegenehmigung des Ausländers
vorgelegt werden muss, ein costaricanischer Konsul die
Aufenthaltsgenehmigung provisorisch im Pass stempeln,
damit der Antrag vorläufig bestätigt wird.
2. Von einem Anwalt beglaubigter
Arbeitsvertrag (Wenn es sich um Arbeitnehmener
handelt).
3. Bescheinigung der
Sozialversicherungskasse Costa Rica, dass das
Unternehmen am Tag der Zahlung existiert.
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4. Kopie und Original oder
beglaubigte Kopie der Kostenrechnung der
Sozialversicherungskasse von Costa Rica.
5. Risikobescheinigung des
Nationalen Versicherungsinstitutes.
6. Von einem offiziellen
Buchhalter ausgestellte Bescheinigung über die
finanzielle Lage des Unternehmens.
7. Kopie und Original oder
beglaubigte Kopie der Bescheinigung der
Rechtsfähigkeit (cédula juridica) des
Unternehmens.
8. Bescheinigung darüber,
dass die Gesellschaft als juristische Person
registriert ist, das Ausstellungsdatum sollte einen
Monat vor der Einreichung bei der
Ausländerbehörde liegen.
9. Kopie und Original oder
beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der
Gesellschaft.
10. Steuernachweis der
Gesellschaft
11. Nachweis über
Fingerabdrücke beim Ministerium für
öffentliche Sicherheit.
12. Zahlung der Steuerstempel
13. Geburtsurkunde des
Antragstellers, aus der die Namen der Eltern
hervorgehen.
14. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben, um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
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müssen die dafür
benötigten Unterlagen als beglaubigte Übersetzung
ins Spanische vorliegen oder von einem Notar mit
entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die
Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls
Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der Ausländer
die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat,
ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses
Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
15. Kopie und Original oder
beglaubigte Kopie des Reisepasses des Antragstellers
16. Drei aktuelle Passfotos
17. Beleg über die Zahlung
von US $ 30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
18. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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