RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
AUFENTHALTSVERLÄNGERUNG FÜR TOURISTEN
Ausländer mit Nationalitäten, die unter die zweite und dritte Gruppe der "Allgemeinen Richtlinien für Einreisevisa für nicht Ansässige" fallen, können eine Aufenthaltsverlängerung beantragen. Angehörige der vierten Gruppe können nur in medizinischen Notfällen eine Aufenthaltsverlängerung beantragen.

Der Aufenthalt kann höchstens für siebzig Tage verlängert werden.

Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Antrag auf Aufenthaltsverlängerung an die Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería), der Antrag muss vor Ablauf des Visums als "nicht Ansässiger" eingereicht werden. Es müssen Name, Staatsangehörigkeit, Nummer und Art des Passes, die genaue Adresse in Costa Rica, die Telefonnummer, die Namen der Eltern, Geburtsort und Datum und der Grund für die Verlängerung angegeben werden. Der Antrag muss von einem Anwalt beglaubigt oder vor einem zuständigen Beamten unterschrieben werden. Ebenso muss eine Kontaktadresse angegeben werden (Faxnummer, Adresse). Anträge ohne Kontaktadresse werden nicht berücksichtigt.

2. Beigefügtes Formular leserlich ausfüllen.

3. Drei aktuelle Passfotos

4. Beglaubigte Kopie des kompletten Reisepasses. Jede fotokopierte Seite des Passes muss von einem ofiziellen Notar unterschrieben und gestempelt werden, es sei denn, dem Beamten wird das Originaldokument vorgelegt. Wenn diese Dokumente nicht auf Spanisch verfasst sind, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

5. Beglaubigt Kopie des Ausreisetickets aus Costa Rica, in der das Ausreisedatum eingetragen ist.

6. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, dies kann in Form von Bargeld, Reiseschecks oder eines Kontos geschehen. Es müssen für jeden zusätzlichen Monat mindestens US $500 nachgewiesen werden.

7. Falls Anträge auf Aufenthaltsverlängerung von Personen gestellt werden, die unter die Unterkategorien B2 (Personen mit besonderer Relevanz im wissenschaftlichen, öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Bereich, die aufgrund ihrer Kenntnisse von staatlichen, öffentlichen
oder privaten Institutionen eingeladen worden sind), B3 (Handelsreisende ohne Bevollmächtigung Produkte zu verkaufen oder anzukaufen), B4 (Handelsabgeordnete), B5 (Künstler, Sportler oder Mitwirkende bei öffentlichen Vorstellungen) fallen, muss eine Bescheinigung über ihre finanzielle Absicherung von der öffentlichen oder privaten Institution, die sie in das Land eingeladen hat, vorliegen.

8. Der Ausländer, der in das Land unter der Einreisekategorie
"nicht Ansässiger" einreist und eine Verlängerung des Aufenthalts beantragt, muss die Summe von US $3 oder dem entsprechenden Betrag in Colones nach den Tarifen der Zentralbank in Costa Rica an den Staat zahlen.
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario