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Ausländer mit
Nationalitäten, die unter die zweite und dritte
Gruppe der "Allgemeinen Richtlinien für
Einreisevisa für nicht Ansässige"
fallen, können eine Aufenthaltsverlängerung
beantragen. Angehörige der vierten Gruppe
können nur in medizinischen Notfällen eine
Aufenthaltsverlängerung beantragen.
Der Aufenthalt kann
höchstens für siebzig Tage verlängert
werden.
Dazu müssen folgende
Unterlagen eingereicht werden:
1. Antrag auf
Aufenthaltsverlängerung an die
Einwanderungsbehörde (Dirección General de
Migración y Extranjería), der Antrag muss
vor Ablauf des Visums als "nicht
Ansässiger" eingereicht werden. Es
müssen Name, Staatsangehörigkeit, Nummer und
Art des Passes, die genaue Adresse in Costa Rica, die
Telefonnummer, die Namen der Eltern, Geburtsort und
Datum und der Grund für die Verlängerung
angegeben werden. Der Antrag muss von einem Anwalt
beglaubigt oder vor einem zuständigen Beamten
unterschrieben werden. Ebenso muss eine Kontaktadresse
angegeben werden (Faxnummer, Adresse). Anträge
ohne Kontaktadresse werden nicht berücksichtigt.
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2. Beigefügtes Formular
leserlich ausfüllen.
3. Drei aktuelle Passfotos
4. Beglaubigte Kopie des
kompletten Reisepasses. Jede fotokopierte Seite des
Passes muss von einem ofiziellen Notar unterschrieben
und gestempelt werden, es sei denn, dem Beamten wird
das Originaldokument vorgelegt. Wenn diese Dokumente
nicht auf Spanisch verfasst sind, muss eine
Übersetzung beigefügt werden.
5. Beglaubigt Kopie des
Ausreisetickets aus Costa Rica, in der das
Ausreisedatum eingetragen ist.
6. Nachweis über ausreichend
finanzielle Mittel, dies kann in Form von Bargeld,
Reiseschecks oder eines Kontos geschehen. Es
müssen für jeden zusätzlichen Monat
mindestens US $500 nachgewiesen werden.
7. Falls Anträge auf
Aufenthaltsverlängerung von Personen gestellt
werden, die unter die Unterkategorien B2 (Personen mit
besonderer Relevanz im wissenschaftlichen,
öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen oder
politischen Bereich, die aufgrund ihrer Kenntnisse von
staatlichen, öffentlichen
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oder privaten Institutionen
eingeladen worden sind), B3 (Handelsreisende ohne
Bevollmächtigung Produkte zu verkaufen oder
anzukaufen), B4 (Handelsabgeordnete), B5 (Künstler,
Sportler oder Mitwirkende bei öffentlichen
Vorstellungen) fallen, muss eine Bescheinigung über
ihre finanzielle Absicherung von der öffentlichen oder
privaten Institution, die sie in das Land eingeladen hat,
vorliegen.
8. Der Ausländer, der in das
Land unter der Einreisekategorie
"nicht Ansässiger"
einreist und eine Verlängerung des Aufenthalts
beantragt, muss die Summe von US $3 oder dem
entsprechenden Betrag in Colones nach den Tarifen der
Zentralbank in Costa Rica an den Staat zahlen.
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