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1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben von einem öffentlichen Vertreter
des Unternehmens oder der Körperschaft, die das
Einkommen des ausländischen Sportlers oder des
Nationalen Sportverbands stellt. Die Unterschrift muss
bei dieser Art von Anfragen von einem Notar oder einem
zuständigen Beamten beglaubigt werden. Falls die
Presseagentur ihren Sitz nicht im Land hat, muss der
Antrag dem Konsulat von Costa Rica vorgelegt werden.
Dieser Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Personalien des
öffentlichen Vertreters des Unternehmens, der
Institution oder der Person, die den Aufenthalt
für den ausländischen Sportler beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Genaue Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Beglaubigte Kopie
des Personalausweises
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Personalien des Sportlers,
dessen Aufenthalt beantragt wird
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
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Anschrift in Costa Rica
Weiter Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
2. Bescheinigung über die
Rechtsfähigkeit des Antragstellers, entweder der
Organisation, die das Einkommen des ausländischen
Sportlers stellt oder des Nationalen Sportverbandes, in
dem die Registrierungsdaten, die gesetzliche Vertetung
und die Dauer der Rechtsgültigkeit aufgeführt
werden. Das Ausstellungsdatum des Dokumentes sollte
nicht mehr als drei Monate zurückliegen.
3. Bescheinigung des Nationalen
Sportverbandes, in der bestätigt wird, dass der
Ausländer ein vom Verband anerkannter Sportler
ist.
4. Arbeitsvertrag, unterschrieben
von der Sportorganisation für die der
Ausländer eine Dienstleistung erbringen wird, in
ihm sollten das Einkommen und die Tätigkeiten,
denen er sich widmen wird, aufgeführt sein.
5. Geburtsurkunde des Sportlers,
aus der die Namen der Eltern hervorgehen.
6. Führungszeugnis aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
7. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine
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vorübergehende
Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen die
dafür benötigten Unterlagen als beglaubigte
Übersetzung ins Spanische vorliegen oder von einem
Notar mit entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein.
Die Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls
Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der Ausländer
die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat,
ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses
Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
8. Drei aktuelle Passfotos
9. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
10. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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