RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
VORÜBERGEHENDE AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR SPORTLER
Rechtliche Grundlage: Artikel 30, Richtlinie -SDG-461-2007, vom 12. März 2007
1. Antrag an den Generaldirektor, unterschrieben von einem öffentlichen Vertreter des Unternehmens oder der Körperschaft, die das Einkommen des ausländischen Sportlers oder des Nationalen Sportverbands stellt. Die Unterschrift muss bei dieser Art von Anfragen von einem Notar oder einem zuständigen Beamten beglaubigt werden. Falls die Presseagentur ihren Sitz nicht im Land hat, muss der Antrag dem Konsulat von Costa Rica vorgelegt werden. Dieser Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:

a) Grundlage des Anspruchs, in der der Antrag und die Tätigkeiten, die der Ausländer im Land verrichten wird, erläutert und begründet werden.

b) Personalien des öffentlichen Vertreters des Unternehmens, der Institution oder der Person, die den Aufenthalt für den ausländischen Sportler beantragt:

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Beruf
 • Genaue Adresse und Telefonnummer in Costa Rica
 • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
 • Weitere Dokumente, die den Antrag unterstützen
 • Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.
 • Datum und Unterschrift

c) Personalien des Sportlers, dessen Aufenthalt beantragt wird

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Geburtsdatum
 • Beruf
 • Anschrift in Costa Rica
 • Weiter Dokumente, die den Antrag unterstützen
 • Angestrebter Migrationsstatus
 • Vollständige Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
2. Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit des Antragstellers, entweder der Organisation, die das Einkommen des ausländischen Sportlers stellt oder des Nationalen Sportverbandes, in dem die Registrierungsdaten, die gesetzliche Vertetung und die Dauer der Rechtsgültigkeit aufgeführt werden. Das Ausstellungsdatum des Dokumentes sollte nicht mehr als drei Monate zurückliegen.

3. Bescheinigung des Nationalen Sportverbandes, in der bestätigt wird, dass der Ausländer ein vom Verband anerkannter Sportler ist.

4. Arbeitsvertrag, unterschrieben von der Sportorganisation für die der Ausländer eine Dienstleistung erbringen wird, in ihm sollten das Einkommen und die Tätigkeiten, denen er sich widmen wird, aufgeführt sein.

5. Geburtsurkunde des Sportlers, aus der die Namen der Eltern hervorgehen.

6. Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre aufgehalten hat, straffällig geworden ist.

7. Beglaubigte Kopie des Reisepasses des Antragstellers

a. Damit die Geburtsurkunde, Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,  müssen die dafür benötigten Unterlagen als beglaubigte Übersetzung ins Spanische vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im Heimatland oder dem Land, in dem sich der Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.

b. In Ausnahmefällen, bei denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen gravierenden Gründen, können Sie sich davon freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom Ministerium geprüft und falls notwendig dem Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende Entscheidung trifft.

8. Drei aktuelle Passfotos

9. Beleg über die Zahlung von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten für die erste Einreise des Ausländers zu Gunsten des Antragstellers.

10. Steuerstempel: 125 Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für jedes Blatt
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario