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Damit die Bildungseinrichtungen
die "Verordnung für Visaanträge von
Studenten und Wissenschaftlern" nutzen
können, müssen sie ordnungsgemäss bei
der Ausländerbehörde registriert sein;
für die Registrierung müssen folgende
Unterlagen eingereicht werden:
1. Antrag an das Ministerium,
unterschrieben von einem offiziellen Vertreter der
Bildungseinrichtung oder einem Stellvertreter. Der
Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
a. Name der juristischen Person
b. Detaillierte
Erläuterung der Gründe für die Aufnahme
c. Genaue Adresse des
Firmensitzes
d. Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
2. Sondervollmacht in Form eines
privatschriftlichen Dokuments, beglaubigt von einem
offiziellen Notar. Wenn es die Bildungseinrichtung so
fordert, ausgestellt von einem gesetzmässigen
Vertreter, der einen Bevollmächtigten benennt.
3. Beleg über die
Rechtsfähigkeit der Bildungseinrichtung, die den
Antrag stellt, in der die Registrierungsdaten, die
rechtmässige Vertretung und die
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Gültigkeit aufgeführt sind.
Das Ausstellungsdatum sollte nicht mehr als einen Monat
zurückliegen. Das Ministerium muss von eventuellen
Änderungen sofort informiert werden. Falls die
Einrichtung beim Aussenministerium registriert ist, muss
anstatt des Belegs die Bescheinigung des Ministeriums
vorgelegt werden.
4. Bescheinigung der
Sozialversicherungskasse in Costa Rica, dass die
Bildungseinrichtung die Arbeitgeberanteile zahlt.
5. Bescheinigung der nationalen
Versicherungsanstalt, dass die Bildungseinrichtung die
Versicherungspolice für Unfälle am
Arbeitsplatz übernimmt.
6. Original und Kopie oder von
einem offiziellen Notar beglaubigte Kopie der Zulassung
der Bildungseinrichtung als juristische Person.
7. Original und Kopie oder von
einem offiziellen Notar beglaubigte Kopie des
Personalausweises des offiziellen Vertreters der
Bildungseinrichtung. Wenn diese Person normalerweise
nicht im Land ansässig ist, muss eine von einem
offiziellen Notar beglaubigte Kopie des Reisepasses
vorgelegt werden.
8. Bescheinigung darüber,
dass die Bildungseinrichtung beim Bildungsministerium,
Aussenministerium, dem Rektorenrat
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CONARE oder dem Nationalen Rat
für höhere Bildung (CONESUP) eingetragen oder
zugelassen ist.
9. Die Registrierung der
Einrichtung hat eine Gültigkeit von fünf
Jahren. Um die Registrierung zu verlängern,
müssen die Bildungseinrichtungen drei Monate vor
Ablauf der Frist die unter den Punkten 1 bis 8
(ausgenommen Punkt 3) aufgeführten Dokumente
einreichen. Falls vorher Änderungen auftreten,
muss das Ministerium sofort darüber informiert
werden, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist.
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