RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
REGISTRIERUNG VON BILDUNGSEINRICHTUNGEN
Rechtliche Grundlage: Artikel 3, Erlass Nr. 33611-G, "Verordnung für Visaanträge von Studenten und Wissenschaftlern" vom 6. März 2007
Damit die Bildungseinrichtungen die "Verordnung für Visaanträge von Studenten und Wissenschaftlern" nutzen können, müssen sie ordnungsgemäss bei der Ausländerbehörde registriert sein; für die Registrierung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Antrag an das Ministerium, unterschrieben von einem offiziellen Vertreter der Bildungseinrichtung oder einem Stellvertreter. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

a. Name der juristischen Person

b.  Detaillierte Erläuterung der Gründe für die Aufnahme

c.  Genaue Adresse des Firmensitzes

d.  Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.

2. Sondervollmacht in Form eines privatschriftlichen Dokuments, beglaubigt von einem offiziellen Notar. Wenn es die Bildungseinrichtung so fordert, ausgestellt von einem gesetzmässigen Vertreter, der einen Bevollmächtigten benennt.

3. Beleg über die Rechtsfähigkeit der Bildungseinrichtung, die den Antrag stellt, in der die Registrierungsdaten, die rechtmässige Vertretung und die
Gültigkeit aufgeführt sind. Das Ausstellungsdatum sollte nicht mehr als einen Monat zurückliegen. Das Ministerium muss von eventuellen Änderungen sofort informiert werden. Falls die Einrichtung beim Aussenministerium registriert ist, muss anstatt des Belegs die Bescheinigung des Ministeriums vorgelegt werden.

4. Bescheinigung der Sozialversicherungskasse in Costa Rica, dass die Bildungseinrichtung die Arbeitgeberanteile zahlt.

5. Bescheinigung der nationalen Versicherungsanstalt, dass die Bildungseinrichtung die Versicherungspolice für Unfälle am Arbeitsplatz übernimmt.

6. Original und Kopie oder von einem offiziellen Notar beglaubigte Kopie der Zulassung der Bildungseinrichtung als juristische Person.

7. Original und Kopie oder von einem offiziellen Notar beglaubigte Kopie des Personalausweises des offiziellen Vertreters der Bildungseinrichtung. Wenn diese Person normalerweise nicht im Land ansässig ist, muss eine von einem offiziellen Notar beglaubigte Kopie des Reisepasses vorgelegt werden.

8. Bescheinigung darüber, dass die Bildungseinrichtung beim Bildungsministerium, Aussenministerium, dem Rektorenrat
CONARE oder dem Nationalen Rat für höhere Bildung (CONESUP) eingetragen oder zugelassen ist.

9. Die Registrierung der Einrichtung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Um die Registrierung zu verlängern, müssen die Bildungseinrichtungen drei Monate vor Ablauf der Frist die unter den Punkten 1 bis 8 (ausgenommen Punkt 3) aufgeführten Dokumente einreichen. Falls vorher Änderungen auftreten, muss das Ministerium sofort darüber informiert werden, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist.
»» Zurück zu Einwanderung
ENGLISH   I  ESPAÑOL
Rechtsbeistand   |   Notariat   |   Handelsrecht   |   Einwanderung    |   Mission  |   Kanzleikonzept   |  Dokumente & Links   |  Blog
Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario