RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
KÜNSTLER, SPORTLER UND MITWIRKENDE BEI ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN
Rechtliche Grundlage: Artikel 147, Richtlinie CIRCULAR -SDG-461-2007, vom 12. März 2007
1. Antrag an den Generaldirektor, unterschrieben von der Person, die die Einreise des Ausländers beantragt, der Antrag muss von einem costaricanischen Konsul, wenn die Formalitäten vom Ausland geregelt werden, von einem zuständigen Beamten oder einem offiziellen Notar unterschrieben sein. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:

a. Grundlage des Anspruchs, in der der Antrag für diese spezielle Kategorie begründet wird.

b. Personalien der Person, die an der Einreise des Ausländers interessiert ist:

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Beruf
 • Adresse und Telefonnummer in Costa Rica
 • Datum und Unterschrift
 • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
 • Angaben über die Dauer des aufenthalts der Ausländer
 • Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.

c. Angaben über den Ausländer, der einreisen möchte:

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Beruf
 • Zukünftige Adresse in Costa Rica
 • Angestrebter Migrationsstatus
 • Geburtsdatum
 • Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern

d. Wenn die Formalitäten aus dem Ausland in einem costaricanischen Konsulat geregelt werden, sollte im Antrag ein Bevollmächtigter in Costa Rica und ein Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, benannt werden, damit der Bevollmächtigte Benachrichtigungen erhalten kann. Der Bevollmächtigte muss volljährig, Costaricaner/in oder im Land ansässig sein und ist dazu verpflichtet, Nachrichten weiterzuleiten. Wenn die Formalitäten in Costa Rica geregelt werden, muss der Verwandte des Ausländers, der die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, keinen Bevollmächtigten in Costa Rica benennen. Der Antragsteller muss einen Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, angeben, um Benachrichtigungen zu erhalten.

e. Das Konsulat, an das die Einreiseerlaubnis des Ausländers geschickt werden soll, muss benannt werden, damit ein costaricanischer Konsul den Reisepass stempelt. Wenn der Ausländer in einem Land wohnhaft ist, in dem es kein costaricanisches Konsulat gibt, kann dies vom nächst gelegenen costaricanischen Konsulat oder von der Person, die den Aufenthalt
für den Ausländer verwaltet, geregelt werden. In diesem Fall ist diese Person dafür verantwortlich, dass die Beglaubigung an den Interessenten weitergeleitet wird, er muss eine Kopie des Einreisebescheids mit sich führen und es muss ein Transportmittel zur Verfügung stehen.

2. Von einem offiziellen Notar oder costaricanischen Konsul beglaubigte Kopie des Reisepasses.

3. Geburtsurkunde, in der die Namen der Eltern aufgeführt sind.

4. Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre aufgehalten hat, straffällig geworden ist.

a. Damit die Geburtsurkunde, Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen die dafür benötigten Unterlagen als beglaubigte Übersetzung ins Spanische vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im Heimatland oder dem Land, in dem sich der Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.

b. In Ausnahmefällen, bei denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen gravierenden Gründen, können Sie sich davon freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom Ministerium geprüft und falls notwendig dem Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende Entscheidung trifft.

5. Schreiben vom Kultusministerium, unterschrieben von der für den Künstler, Sportler oder Mitwirkenden bei öffentlichen Aufführungen verantwortlichen Person, oder, wenn es sich um Fachpersonal, besondere Experten oder Personen die eingeladen wurden, um im Land wichtigen Tätigkeiten nachzugehen, handelt, von einem Minister. In diesem Dokument muss die Unterstützung der Aktivität dargelegt werden, wegen der die Ausländer in das Land einreisen.

6. Bericht des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, aus dem hervorgeht, dass die Ausländer keine öffentlichen Arbeiten im Land ausführen werden. Dafür muss die Körperschaft, Organisation oder die Person oder juristische Person, die an der Einreise des Ausländers interessiert ist, einen
entsprechenden Bericht gemäss den Verfahren, Bedingungen und Voraussetzungen des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit vorlegen. In dem Bericht muss die Anzahl der Ausländer, die einreisen sollen und die Aufenthaltsdauer angegeben werden, damit das Ministerium für diese Zeit eine Arbeitsgenehmigung ausstellen kann.

7. Original und Kopie oder beglaubigte Kopie des Vertrages, der zwischen den Künstlern, Sportlern, oder Mitwirkenden bei öffentlichen Auftritten und den Verantwortlichen der Aufführung geschlossen wurde.

8. Im Fall von öffentlichen Auftritten, eine Genehmigung ausgestellt von der "Oficina de Espectáculos Públicos" des Justizministeriums und von der Rechtabteilung des Nationaltheaters für die gesamte Zeit des Auftrittes.

9. Drei aktuelle Passfotos des Ausländers, der einreisen soll.

10. Dokumente, die die Art des Künstlers, Sportlers, Mitwirkenden bei Aufführungen, Fachmann, Experten oder der für das Land wichtigen Personen beschreiben.
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario