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1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben vom Ausländer, der den
vorübergehenden Aufenthalt beantragt, die
Unterschrift muss von dem costaricanischen Konsul oder
von dem zuständigen Beamten, dem der Antrag
vorgelegt wird, beglaubigt werden. Der Antrag sollte
folgende Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Folgende Angaben zum
Ausländer, der den Aufenthalt beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
Adresse in Costa
Rica
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Falls die Formalitäten
aus dem Ausland geregelt werden, kann im Konsulat, dem
die Einreisegehehmigung des Ausländers vorgelegt
werden muss, ein costaricanischer Konsul die
Aufenthaltsgenehmigung provisorisch im Pass stempeln,
damit der Antrag vorläufig bestätigt wird.
2. Beglaubigte Kopie der
Reisepapiere
3. Investitionsprojekt über
US $200.000, nach dem Wechselkurs der Zentralbank
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in Costa Rica. Bei dem Projekt muss
es sich um Investitionen handeln, die die wirtschaftliche
und/oder soziale Entwicklung in Costa Rica fördern,
daher sind alle Investitionen persönlicher Art, wie
der Erwerb von Häusern, Grundstücken oder
Gebäuden, sowie alle Investitionen, die diese nicht
unterstützen, ausgeschlossen. Das Projekt muss
detaillgenau beschrieben werden, die Investition muss
benannt und die Aktivitäten aufgelistet werden,
ebenfalls sollte der Ablaufplan des Investitionsprojektes
beschrieben werden.
4. Bescheinigung eines
zuständigen Buchprüfers, in der die
Kreditwürdigkeit des Antragstellers dargelegt
wird, sie sollte auf der finanziellen Lage des
Veranlagungszeitraumes vor der Einreichung im
Ministerium beruhen und aus ihr sollte hervorgehen,
dass die finanzielle Situation des Unternehmens und des
Projektes die Arbeitskosten abdecken.
5. Glaubhafter Nachweis über
die gasamte Finanzierung des Projektes.
6. Geburtsurkunde des
Antragstellers, aus der die Namen der Eltern
hervorgehen.
7. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
8. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt
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wurden, Gültigkeit haben, um
eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu
erhalten, müssen die dafür benötigten
Unterlagen als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde muss
im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen vorliegen,
müssen die Bescheinigungen im Heimatland oder dem
Land, in dem sich der Ausländer die letzten drei Jahre
rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden sein.
Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
9. Drei aktuelle Passfotos
10. Beleg über die Zahlung
von US $ 30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
11. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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