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1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben von einem offiziellen Vertreter der
Presseagentur, die das Einkommen der Korrespondenten
oder Angestellten von ausländischen
Presseagenturen stellt. Die Unterschrift muss bei
dieser Art von Anfragen von einem Notar oder einem
zuständigem Beamten beglaubigt werden. Falls die
Presseagentur ihren Sitz nicht im Land hat, muss der
Antrag dem Konsulat von Costa Rica vorgelegt werden.
Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Personalien des
öffentlichen Vertreters der Presseagentur, der
für die Agentur Anspruch auf eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung des
Korrespondenten oder Angestellten erhebt.
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Personalien des
Korrespondenten oder Angestellten der Presseagentur,
der eine Aufenthaltserlaubnis erhalten soll:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
Anschrift in Costa
Rica
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
2. Original und Fotokopie oder
eine vom Notar beglaubigte Kopie des
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Personalausweises oder der
Aufenthaltserlaubnis des offiziellen Vertreters der
Presseagentur, die den Ausländer anstellen will. Wenn
der besagte Vertreter normalerweise nicht im Land wohnhaft
ist, muss eine vom Notar beglaubigte Kopie des Reisepasses
vorgelegt werden.
3. Bescheinigung über die
Rechtsfähigkeit der Presseagentur, die die
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung des
Ausländers beantragt, es sollten die
Registrierungsdaten, die gesetzliche Vertretung und die
Dauer der Rechtsgültigkeit der Firma angegeben
werden. Das Ausstellungsdatum des Dokumentes sollte
nicht mehr als drei Monate zurückliegen. Falls die
Presseagentur nicht im Land registriert ist, muss ein
vom entsprechenden Konsul beglaubigtes Dokument
vorgelegt werden, in dem die Gültigkeit als
Rechtsperson in dem Land, in dem die Agentur
ansässig ist, bestätigt wird, so dass es vor
dem Ministerium rechtskräftig ist.
Bei der Beglaubigung muss die
Echtheit der Unterschrift des Beamten, der das Dokument
im Ausland ausgestellt hat, von einem Konsul aus
Costa Rica bestätigt werden. Es muss ebenso eine
Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers
des Dokumentes enthalten. Des Weiteren muss die
Unterschrift des Konsuls aus Costa Rica vom
costaricanischen Aussenministerium beglaubigt werden.
4. Bericht des Ministeriums
für Arbeit und soziale Sicherheit, aus dem
hervorgeht, dass der Ausländer nach Artikel 76 und
259 des Gesetzes keine öffentlichen Arbeiten im
Land ausführen wird. Dafür muss die Agentur
einen entsprechenden Bericht gemäss den Verfahren,
Bedingungen und Voraussetzungen des Ministeriums
für Arbeit und soziale Sicherheit vorlegen.
5. Geburtsurkunde des
Korrespondenten oder Angestellten der Agentur, aus der
die Namen der Eltern hervorgehen.
6. Führungszeugnis aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem
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Land, in dem er sich die letzten drei
Jahre aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit erhalten, um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
7. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers
8. Drei aktuelle Passfotos
9. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
10. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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