RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
VERLÄNGERUNG DER VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
Rechtliche Grundlage: Artikel 40, Richtlinie CIRCULAR-SDG-461-2007, vom 12. März 2007
Die Verlängerung des Migrationsstatus kann frühstens 30 Tage vor Ablauf des Visums beantragt werden. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Antrag, in dem eine Kontaktadresse für eventuelle Benachrichtigungen enthalten ist.

2. Glaubhafter Nachweis darüber, dass die Bedingungen für die ursprüngliche Ausstellung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis noch bestehen.

3. Beleg über die Zahlung von US $10 an die Regierung für die Erneuerung
des Dokumentes (Artikel 252, Migrationsgesetz).

4. Beleg über die Zahlung von US $10 an die Regierung, falls die Erneuerung auf einem neuen Dokument durchgeführt werden muss (Artikel 251, Migrationsgesetz).

5. Der Antrag muss dem zuständigen Hauptsitz der Ausländerbehörde vorgelegt werden. In einigen Fällen kann der Antrag drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden, dazu muss im Antrag die Notwendigkeit für die vorzeitige Ausstellung begründet werden.
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario