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1. Arbeiter in
grenzübergreifenden Gebieten sind Personen aus
Nicaragua oder Panama, die aus den an Costa Rica
grenzenden Ländern stammen und vom Ministerium die
Erlaubnis haben, täglich in das Land ein- bzw.
auszureisen, um einer Beschäftigung nachzugehen.
2. Das Ministerium für
Arbeit und soziale Sicherheit bestimmt die Anzahl der
Arbeiter, die eine solche Aufenthaltserlaubnis erhalten
sowie die Art der Beschäftigung, der sie nachgehen
können.
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3. Der Arbeitgeber muss den Antrag an
das Ministerium stellen; dieser sollte folgende Angaben
über den Ausländer enthalten:
Vollständiger
Name
Geburtsdatum
Namen und
Staatsangehörigkeit der Eltern
Beschäftigung,
der nachgegangen werden soll
Kopie des
Personalausweises des Ausländers
Nachweis über
Fingerabdrücke beim Ministerium für
öffentliche Sicherheit
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