RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
ARBEITER IN GRENZÜBERGREIFENDEN GEBIETEN
Rechtliche Grundlage: Artikel 52, Richtlinie CIRCULAR -SDG-461-2007, vom 12. März 2007
1. Arbeiter in grenzübergreifenden Gebieten sind Personen aus Nicaragua oder Panama, die aus den an Costa Rica grenzenden Ländern stammen und vom Ministerium die Erlaubnis haben, täglich in das Land ein- bzw. auszureisen, um einer Beschäftigung nachzugehen.

2. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bestimmt die Anzahl der Arbeiter, die eine solche Aufenthaltserlaubnis erhalten sowie die Art der Beschäftigung, der sie nachgehen können.

3. Der Arbeitgeber muss den Antrag an das Ministerium stellen; dieser sollte folgende Angaben über den Ausländer enthalten:

 • Vollständiger Name
 • Geburtsdatum
 • Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
 • Beschäftigung, der nachgegangen werden soll
 • Kopie des Personalausweises des Ausländers
 • Nachweis über Fingerabdrücke beim Ministerium für öffentliche Sicherheit
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario