|
1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben vom Ausländer oder seinem
Verwandten, der in Costa Rica lebt. Als Verwandte
werden hierbei nur Personen anerkannt, die in Artikel
73, Abschnitt b) des Gesetzbuches aufgeführt sind.
Falls die Formalitäten aus dem Ausland geregelt
werden, sollte der Antrag von einem costaricanischen
Konsul beglaubigt werden. Er kann ansonsten von einem
zuständigen Beamten oder offiziellen Notar
beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende
Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag erläutert und begründet wird.
b) Personalien des
Antragstellers, falls es sich um einen Verwandten
handelt und die Formalitäten in Costa Rica
abgewickelt werden:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Datum und
Unterschrift
Beglaubigte Kopie
des Personalausweises
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
c) Personalien des
Ausländers, der die dauerhafte
Aufenthaltsgenehmigung beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Datum und
Unterschrift
Beglaubigte Kopie
des Personalausweises
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Angestrebter
Migrationsstatus, falls die Formalitäten vom
costaricanischen Konsulat geregelt werden.
Geburtsdatum
Namen und
Staatsangehörigkeit der Eltern
d) Wenn die Formalitäten aus
dem Ausland in einem costaricanischen Konsulat geregelt
werden, sollte im Antrag ein Bevollmächtigter in
Costa Rica und ein Ort innerhalb des rechtlichen
Bezirks von San José oder
|
|
ein vom Ministerium bestimmtes
elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt
ist, benannt werden, damit der Bevollmächtigte
Benachrichtigungen erhalten kann. Der Bevollmächtigte
muss volljährig, Costaricaner/in oder im Land
ansässig sein und ist dazu verpflichtet, Nachrichten
weiterzuleiten.
e) Wenn die Formalitäten aus
dem Ausland geregelt werden, muss das Konsulat, an das
die Einreiseerlaubnis des Ausländers geschickt
werden soll, genannt werden, damit ein costaricanischer
Konsul den Reisepass stempelt. Wenn der Ausländer
in einem Land wohnhaft ist, in dem es kein
costaricanisches Konsulat gibt, kann dies vom
nächst gelegenen costaricanischen Konsulat oder
von der Person, die den Aufenthalt für den
Ausländer verwaltet, geregelt werden. In diesem
Fall ist diese Person dafür verantwortlich, dass
die Benachrichtigungen weitergeleitet werden und ein
Transportmittel zur Verfügung steht.
3. Bescheinigung, in der
glaubhaft die Verbindung, die eingegangen werden soll,
belegt wird. Im Fall einer Eheschliessung mit einem/r
Costaricaner/in muss die Bescheinigung vom Standesamt
ausgestellt werden.
4. Geburtsurkunde des
Antragstellers, in der die Namen der Eltern
aufgeführt sind.
5. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
6. Beglaubigte Kopie des
kompletten Reisepasses des Antragstellers.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich
|
|
der Ausländer die letzten drei
Jahre rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden
sein. Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
7. Drei aktuelle Passfotos
8. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
9. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
|