RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
DAUERHAFTE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG WEGEN FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
Rechtliche Grundlage: Artikel 21, Richtlinie CIRCULAR -SDG-461-2007, vom 12. März 2007
1. Antrag an den Generaldirektor, unterschrieben vom Ausländer oder seinem Verwandten, der in Costa Rica lebt. Als Verwandte werden hierbei nur Personen anerkannt, die in Artikel 73, Abschnitt b) des Gesetzbuches aufgeführt sind. Falls die Formalitäten aus dem Ausland geregelt werden, sollte der Antrag von einem costaricanischen Konsul beglaubigt werden. Er kann ansonsten von einem zuständigen Beamten oder offiziellen Notar beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:

a) Grundlage des Anspruchs, in der der Antrag erläutert und begründet wird.

b) Personalien des Antragstellers, falls es sich um einen Verwandten handelt und die Formalitäten in Costa Rica abgewickelt werden:

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Beruf
 • Adresse und Telefonnummer in Costa Rica
 • Datum und Unterschrift
 • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
 • Weitere Dokumente, die den Antrag unterstützen
 • Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu erhalten.

c) Personalien des Ausländers, der die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt:

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Beruf
 • Adresse und Telefonnummer in Costa Rica
 • Datum und Unterschrift
 • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
 • Weitere Dokumente, die den Antrag unterstützen
 • Angestrebter Migrationsstatus, falls die Formalitäten vom costaricanischen Konsulat geregelt werden.
 • Geburtsdatum
 • Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern

d) Wenn die Formalitäten aus dem Ausland in einem costaricanischen Konsulat geregelt werden, sollte im Antrag ein Bevollmächtigter in Costa Rica und ein Ort innerhalb des rechtlichen Bezirks von San José oder
ein vom Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im Amtsblatt aufgeführt ist, benannt werden, damit der Bevollmächtigte Benachrichtigungen erhalten kann. Der Bevollmächtigte muss volljährig, Costaricaner/in oder im Land ansässig sein und ist dazu verpflichtet, Nachrichten weiterzuleiten.

e) Wenn die Formalitäten aus dem Ausland geregelt werden, muss das Konsulat, an das die Einreiseerlaubnis des Ausländers geschickt werden soll, genannt werden, damit ein costaricanischer Konsul den Reisepass stempelt. Wenn der Ausländer in einem Land wohnhaft ist, in dem es kein costaricanisches Konsulat gibt, kann dies vom nächst gelegenen costaricanischen Konsulat oder von der Person, die den Aufenthalt für den Ausländer verwaltet, geregelt werden. In diesem Fall ist diese Person dafür verantwortlich, dass die Benachrichtigungen weitergeleitet werden und ein Transportmittel zur Verfügung steht.

3. Bescheinigung, in der glaubhaft die Verbindung, die eingegangen werden soll, belegt wird. Im Fall einer Eheschliessung mit einem/r Costaricaner/in muss die Bescheinigung vom Standesamt ausgestellt werden.

4. Geburtsurkunde des Antragstellers, in der die Namen der Eltern aufgeführt sind.

5. Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre aufgehalten hat, straffällig geworden ist.

6. Beglaubigte Kopie des kompletten Reisepasses des Antragstellers.

a. Damit die Geburtsurkunde, Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen die dafür benötigten Unterlagen als beglaubigte Übersetzung ins Spanische vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im Heimatland oder dem Land, in dem sich
der Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.

b. In Ausnahmefällen, bei denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen gravierenden Gründen, können Sie sich davon freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom Ministerium geprüft und falls notwendig dem Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende Entscheidung trifft.

7. Drei aktuelle Passfotos

8. Beleg über die Zahlung von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten für die erste Einreise des Ausländers zu Gunsten des Antragstellers.

9. Steuerstempel: 125 Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für jedes Blatt
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario