RECHTSANWALTSKANZLEI  SERRANO MATTEY
VORÜBERGEHENDE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR AUSLÄNDER MIT GARANTIERTEM EINKOMMEN
Rechtliche Grundlage: Artikel 33, Richtlinie CIRCULAR-SDG-461-2007, vom 12.  März 2007
1. Antrag an den Generaldirektor, unterschrieben von der Person, die den vorübergehenden Aufenthalt als Ausländer mit garantiertem Einkommen beantragt, die Unterschrift muss von einem costaricanischen Konsul oder vom zuständigen Beamten, dem der Antrag vorgelegt wird, beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:

a) Grundlage des Anspruchs, in der der Antrag und die Tätigkeiten, die der Ausländer im Land verrichten wird, erläutert und begründet werden.

b)  Personalien des Antragstellers der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis

 • Vollständiger Name
 • Staatsangehörigkeit
 • Geburtsdatum
 • Beruf
 • Adresse in Costa Rica
 • Angestrebter Migrationsstatus
 • Vollständige Namen und Staatsangehörigkeitder Eltern
 • Datum und Unterschrift

c) Falls die Formalitäten aus dem Ausland geregelt werden, kann im Konsulat, dem die Einreisegenehmigung vorgelegt werden muss, ein costaricanischer Konsul die Aufenthaltsgenehmigung provisorisch im Pass stempeln, damit der Antrag vorläufig bestätigt wird.

2. Beglaubigtes Dokument, das vor dem Ministerium gueltig ist und das glaubhaft belegt, dass der Ausländer ein monatliches Einkommen aus dem Ausland oder von Banken des nationalen Bankensystems erhält; der Betrag darf nicht unter US $ 1000 liegen.

Der Ausländer muss belegen, dass er für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein Einkommen erhält, das nicht unter US $1000 oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen stabilen Währung liegt. Der Betrag sollte monatlich ausgezahlt werden und nicht von einem Konto bei einer Bank im Ausland oder des Nationalen Bankensystems sein, es sei denn, diese erbringt den Betrag monatlich in Zinsen.

Wenn der Ausländer mit garantiertem Einkommen die Aufenthaltsgenehmigung für sich und den Ehepartner beantragt, muss die Rente monatlich mindestens US $2000
oder dem entsprechenden Betrag in Colones nach den Wechseltarifen der Zentralbank Costa Rica betragen. Falls der Aufenthalt für minderjährige Kinder, für Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren oder für Kinder mit einer Behinderung, die durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden muss, beantragt wird, muss ein zusätzliches Einkommen von US $500 oder dem entsprechenden Betrag in Colones nach den Wechseltarifen der Zentralbank Costa Rica für jedes Kind, nachgewiesen werden.

Die Unterschrift der Person, die das Dokument in dem Land ausgestellt hat, aus dem die Information stammt, muss von einem costaricanischen Konsul beglaubigt werden. Diese Beglaubigung muss ebenfalls die Beglaubigung der Zuständigkeit der Person, die das Dokument ausgestellt hat, beinhalten. Die Unterschrift des costaricanischen Konsul muss vom Aussenministerium in Costa Rica beglaubigt werden.

3. Beglaubigte Kopie der Reisepapiere

4. Weitere Dokumente, die den Antrag unterstützen

5. Geburtsurkunde des Antragstellers, in der die Namen der Eltern aufgeführt sind.

6. Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre aufgehalten hat, straffällig geworden ist.

a. Damit die Geburtsurkunde, Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen die dafür benötigten Unterlagen als beglaubigte Übersetzung ins Spanische vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen vorliegen, müssen die Bescheinigungen im Heimatland oder dem Land, in dem sich der Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen gravierenden Gründen, können Sie sich davon freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom Ministerium geprüft und falls notwendig dem Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende Entscheidung trifft.

7. Beglaubigte Kopie des Reisepasses des Antragstellers

8. Drei aktuelle Passfotos

9. Beleg über die Zahlung von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten für die erste Einreise des Ausländers zu Gunsten des Antragstellers.

10. Steuerstempel: 125 Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für jedes Blatt
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Lic. Maynor Serrano Mattey / Abogado y Notario