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1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben von der Person, die den
vorübergehenden Aufenthalt als Ausländer mit
garantiertem Einkommen beantragt, die Unterschrift muss
von einem costaricanischen Konsul oder vom
zuständigen Beamten, dem der Antrag vorgelegt
wird, beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende
Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Personalien des
Antragstellers der vorübergehenden
Aufenthaltserlaubnis
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
Adresse in Costa
Rica
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeitder Eltern
Datum und
Unterschrift
c) Falls die Formalitäten
aus dem Ausland geregelt werden, kann im Konsulat, dem
die Einreisegenehmigung vorgelegt werden muss, ein
costaricanischer Konsul die Aufenthaltsgenehmigung
provisorisch im Pass stempeln, damit der Antrag
vorläufig bestätigt wird.
2. Beglaubigtes Dokument, das vor
dem Ministerium gueltig ist und das glaubhaft belegt,
dass der Ausländer ein monatliches Einkommen aus
dem Ausland oder von Banken des nationalen
Bankensystems erhält; der Betrag darf nicht unter
US $ 1000 liegen.
Der Ausländer muss belegen,
dass er für einen Zeitraum von mindestens
fünf Jahren ein Einkommen erhält, das nicht
unter US $1000 oder dem entsprechenden Betrag in einer
anderen stabilen Währung liegt. Der Betrag sollte
monatlich ausgezahlt werden und nicht von einem Konto
bei einer Bank im Ausland oder des Nationalen
Bankensystems sein, es sei denn, diese erbringt den
Betrag monatlich in Zinsen.
Wenn der Ausländer mit
garantiertem Einkommen die Aufenthaltsgenehmigung
für sich und den Ehepartner beantragt, muss die
Rente monatlich mindestens US $2000
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oder dem entsprechenden Betrag in
Colones nach den Wechseltarifen der Zentralbank Costa Rica
betragen. Falls der Aufenthalt für minderjährige
Kinder, für Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren oder
für Kinder mit einer Behinderung, die durch ein
ärztliches Gutachten nachgewiesen werden muss,
beantragt wird, muss ein zusätzliches Einkommen von US
$500 oder dem entsprechenden Betrag in Colones nach den
Wechseltarifen der Zentralbank Costa Rica für jedes
Kind, nachgewiesen werden.
Die Unterschrift der Person, die
das Dokument in dem Land ausgestellt hat, aus dem die
Information stammt, muss von einem costaricanischen
Konsul beglaubigt werden. Diese Beglaubigung muss
ebenfalls die Beglaubigung der Zuständigkeit der
Person, die das Dokument ausgestellt hat, beinhalten.
Die Unterschrift des costaricanischen Konsul muss vom
Aussenministerium in Costa Rica beglaubigt werden.
3. Beglaubigte Kopie der
Reisepapiere
4. Weitere Dokumente, die den
Antrag unterstützen
5. Geburtsurkunde des
Antragstellers, in der die Namen der Eltern
aufgeführt sind.
6. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
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b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
7. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers
8. Drei aktuelle Passfotos
9. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
10. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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