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1. Arbeiter mit einer besonderen
Anstellung müssen in ihrem Heimatland eingestellt
werden.
2. Wenn sich der Ausländer
nicht vorschriftsmässig im Land aufhält, ist
die Beantragung der besonderen Kategorie als Arbeiter
mit besonderer Anstellung ausgeschlossen.
3. Um die Kategorie als Arbeiter
mit besonderer Anstellung zu beantragen, müssen
die Angestellten einen Antrag vorlegen, der von einem
rechtmässigen Vertreter unterschrieben und von
einem Anwalt beglaubigt ist oder vor dem Beamten, der
den Antrag annimmt, unterschrieben wird. Der Antrag
muss folgende Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der die Gründe des Antrags und die
Tätigkeiten, die der Ausländer im Land
verrichten wird, erklärt werden.
b) Name der juristischen Person
c) Personalien des
offiziellen Vertreters
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Adresse und
Telefonnummer in Costa Rica
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten
Datum und
Unterschrift
d) Personalien des
ausländischen Arbeiters
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Adresse des
Arbeitsplatzes
Unterbringung, falls
eine Unterbringung zur Verfügung gestellt wird,
muss dies gemäss den Arbeitsgesetzen geschehen.
Angabe der
voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Costa Rica
4. Beleg über ausreichend
finanzielle Mittel, so dass das Gehalt des Arbeiters,
der eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten soll,
gewährleistet ist.
5. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Arbeiters. Wenn der Ausländer ohne
Reisepass eingereist ist oder bei
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Vorlage des Antrags keinen Reisepass
besitzt, kann keine Aufenthaltsgenehmigung in dieser
besonderen Kategorie ausgestellt werden.
6. Von einem offiziellen Notar
beglaubigte Kopie des Personalausweises.
7. Geburtsurkunde, aus der die
Namen der Eltern hervorgehen.
8. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Ausländer in seinem
Heimatland keine der in Artikel 63 aufgeführten
Straftaten begangen hat.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
9. Zwei aktuelle Passfotos
10. Nachweis über
Fingerabdrücke beim Ministerium für
öffentliche Sicherheit
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11. Weitere Dokumente, die den Antrag
unterstützen.
12. Original und Kopie oder
beglaubigte Kopie darüber, dass das Unternehmen
als Rechtsperson eingetragen ist.
13. Bescheinigung über die
Rechtfähigkeit, in der die Registrierungsdaten,
die rechtmässige Vertretung und die
Gültigkeit aufgeführt sind. Das
Ausstellungsdatum sollte nicht mehr als einen Monat
zurückliegen.
14. Original und Kopie oder von
einem Notar beglaubigte Kopie des Personalausweises
oder der Aufenthaltsgenehmigung des offiziellen
Vertreters des Unternehmens
15. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
16. Wenn der Antrag bewilligt
ist, muss der Arbeitgeber nach Artikel 128 eine
Sicherheitshinterlegung vornehmen und eine
Bescheinigung der Sozialversicherungskasse Costa Rica
vorlegen, in der bestätigt wird, dass der
Antragsteller als Arbeitgeber registriert ist.
17. Der Arbeitgeber muss das
Ministerium sofort verständigen, wenn ein Arbeiter
mit besonderer Anstellung nicht mehr für ihn
tätig ist.
18. Falls der Arbeitgeber den
Arbeiter mit besonderer Anstellung an einem anderen Ort
als den ursprünglichen einsetzen oder ihn gegen
einen anderen Arbeiter auswechseln möchte, muss
dies der Ausländerbehörde oder der
entsprechenden Abteilung des Ministeriums mitgeteilt
werden.
19. Der Arbeitgeber kann die
Sicherheitshinterlegung zurückfordern, wenn die
rechtmässige Aufenthaltsgenehmigung des Arbeiters
abgelaufen ist und dieser das Land verlassen hat.
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