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1. Die Formalitäten
können von der öffentlichen
Körperschaft, die an der Einreise des
Ausländers interessiert ist, geregelt werden. Der
Leiter der Institution muss dem Ministerium einen
Antrag vorlegen, in dem das Projekt erläutert
wird, die Unterschrift muss vom Rechtsberater der
Institution beglaubigt werden. Der Antrag sollte
folgende Unterlagen enthalten:
a. Grundlage des Anspruchs, in
der die Gründe für den Antrag erläutert
werden.
b. Personalien des
Ausländers, der den Migrationsstatus beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Beruf
Voraussichtliche
Adresse in Costa Rica
Beantragter
Migrationsstatus
Geburtsdatum
Passfoto
Namen und
Staatsangehörigkeit der Eltern
c. Ein costaricanischer Konsul
aus dem Konsulat, an das die Einreisegenehmigung des
Ausländers, der die Aufenhaltsgenehmigung in der
besonderen Kategorie beantragt, geschickt wird, sollte
das Visum im Pass stempeln. Wenn der Ausländer in
einem Land wohnhaft ist, in dem es kein
costaricanisches Konsulat gibt, kann dies vom
nächst gelegenen costaricanischen Konsulat oder
von der Person, die den Aufenthalt für den
Ausländer verwaltet, geregelt werden. In diesem
Fall ist diese Person dafür verantwortlich, dass
Benachrichtigungen weitergeleitet werden und ein
Transportmittel zur Verfügung steht.
2. Bericht des Ministeriums
für Arbeit und soziale Sicherheit, aus dem
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hervorgeht, dass die Ausländer
keine öffentlichen Arbeiten im Land verrichten werden.
Dafür muss die Institution, die an der Einreise des
Ausländers interessiert ist, einen entsprechenden
Bericht gemäss den Verfahren, Bedingungen und
Voraussetzungen des Ministeriums für Arbeit und
soziale Sicherheit vorlegen. In dem Bericht muss die Anzahl
der Ausländer, die einreisen sollen und die
Aufenthaltsdauer angegeben werden, damit das Ministerium
für diese Zeit eine Arbeitsgenehmigung ausstellen
kann.
3. Geburtsurkunde, in der die
Namen der Eltern aufgeführt sind.
4. Führungszeugnis, aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist.
5. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben, um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit
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dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
Heimatland diese nicht ausstellen kann oder aus anderen
gravierenden Gründen, können Sie sich davon
freistellen, indem Sie vorher einen Antrag an das
Ministerium stellen, dabei muss die Unmöglichkeit
glaubhaft erläutert werden. Der Antrag wird vom
Ministerium geprüft und falls notwendig dem
Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
6. Drei aktuelle Passfotos
7. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
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