|
1. Antrag an den Generaldirektor,
unterschrieben vom Ausländer, der den
vorübergehenden Aufenthalt als
Ruhegeldempfänger beantragt, die Unterschrift muss
von dem costa- ricanischen Konsul oder vom
zuständigen Beamten, dem der Antrag vorgelegt
wird, beglaubigt werden. Der Antrag sollte folgende
Unterlagen enthalten:
a) Grundlage des Anspruchs, in
der der Antrag und die Tätigkeiten, die der
Ausländer im Land verrichten wird, erläutert
und begründet werden.
b) Folgende Angaben zum
Ausländer, der den Aufenthalt beantragt:
Vollständiger
Name
Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum
Beruf
Adresse in Costa
Rica
Angestrebter
Migrationsstatus
Vollständige
Namen und Staatsangehörigkeit der Eltern
Weitere Dokumente,
die den Antrag unterstützen
Ort innerhalb des
rechtlichen Bezirks von San José oder ein vom
Ministerium bestimmtes elektronisches Medium, das im
Amtsblatt aufgeführt ist, um Benachrichtigungen zu
erhalten.
Datum und
Unterschrift
c) Falls die Formalitäten
aus dem Ausland geregelt werden, kann im Konsulat, dem
die Einreisegenehmigung des Ausländers vorgelegt
werden muss, ein costaricanischer Konsul die
Aufenthaltsgenehmigung provisorisch im Pass stempeln,
damit der Antrag vorläufig bestätigt wird.
2. Beglaubigtes Dokument, in dem
glaubhaft dargestellt wird, dass der
|
|
Ausländer eine lebenslange Rente
aus dem Ausland erhält, die monatlich mindestens US$
600 beträgt, oder den gleichwertigen Betrag in Colones
oder einer anderen, von der Zentralbank Costa Ricas
anerkannten Währung.
3. Geburtsurkunde des
Antragstellers, in der die Namen der Eltern
aufgeführt sind.
4. Führungszeugnis aus dem
hervorgeht, dass der Antragsteller weder im Heimatland
noch in dem Land, in dem er sich die letzten drei Jahre
aufgehalten hat, straffällig geworden ist
5. Beglaubigte Kopie des
Reisepasses des Antragstellers.
a. Damit die Geburtsurkunde,
Bescheinigungen über Vorstrafen, Kopien der
Pässe oder andere Dokumente, die im Ausland
erstellt wurden, Gültigkeit haben, um eine
vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten,
müssen die dafür benötigten Unterlagen
als beglaubigte Übersetzung ins Spanische
vorliegen oder von einem Notar mit entsprechenden
Sprachkenntnissen beglaubigt sein. Die Geburtsurkunde
muss im Heimatland erstellt sein. Falls Vorstrafen
vorliegen, müssen die Bescheinigungen im
Heimatland oder dem Land, in dem sich der
Ausländer die letzten drei Jahre rechtmässig
aufgehalten hat, ausgestellt worden sein. Die
Rechtmässigkeit dieses Aufenthalts muss
glaubwürdig erklärt werden.
b. In Ausnahmefällen, bei
denen es nicht möglich ist, die Geburtsurkunde mit
den Namen der Eltern und/oder die Bescheinigungen
über Vorstrafen vorzulegen, da die Regierung im
|
|
Heimatland diese nicht ausstellen
kann oder aus anderen gravierenden Gründen,
können Sie sich davon freistellen, indem Sie vorher
einen Antrag an das Ministerium stellen, dabei muss die
Unmöglichkeit glaubhaft erläutert werden. Der
Antrag wird vom Ministerium geprüft und falls
notwendig dem Nationalrat vorgelegt, der die entsprechende
Entscheidung trifft.
6. Drei aktuelle Passfotos
7. Beleg über die Zahlung
von US $30 (Dreissig Dollar) oder dem entsprechenden
Betrag in Colones, zu den Tarifen der Zentralbank von
Costa Rica, für die Aufenthaltsformalitäten
für die erste Einreise des Ausländers zu
Gunsten des Antragstellers.
8. Steuerstempel: 125
Stempelmarken für den Antrag und 2,50 für
jedes Blatt
|